Hausordnung
der Geschwister-Scholl-Oberschule Schönheide
Rechtliche Grundlage:
Eltern und Land haben im Bereich der Schule einen gemeinsamen Erziehungsauftrag, der die Schule zu Schutz und Fürsorge für alle Schüler verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, sowohl die Schüler selbst vor Schaden zu bewahren als auch Dritte vor Schädigungen zu schützen.
Deshalb bemühen sich alle um ein gutes Schulklima und handeln nach folgenden verbindlichen Regeln:
1. Einlass:
- Von 7.30 Uhr bis 7.50 Uhr ist der Haupteingang geöffnet.
- Die Garderobe wird vor Unterrichtsbeginn in dem dafür vorgesehenen Garderobenraum abgelegt.
2. Unterricht:
- Spätestens mit dem „Vorklingeln“ sind alle Schüler in den Unterrichtsräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
- Bei schuldhaftem Verspäten muss die begonnene Unterrichtsstunde nachgeholt werden.
3. Pausen:
- Alle halten die Pausenzeiten ein.
- In der Mittagspause besteht bei trockenem Wetter Hofpausenpflicht, ansonsten halten sich die Schüler im Zimmer oder auf dem jeweiligen Korridor auf. Alle anderen Pausen sind Zimmerpausen – ein „Wandern“ im Schulhaus ist untersagt.
- Das Einnehmen von Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich im Klassenzimmer oder in den dafür vorgesehenen Räumen. (Hofpause ausgenommen)
- Essen und Trinken auf den Korridoren sind verboten.
4. Verlassen der Schule
- Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen der Schule nicht erlaubt. Wer das Schulgelände dennoch verlässt, der entzieht sich bewusst der Aufsicht und verliert den Versicherungsschutz.
- In Freistunden oder anderen Ausfallstunden kann das Schulgelände mit schriftlich vorliegender Genehmigung der Eltern verlassen oder sich in einem zugewiesenen Zimmer aufgehalten werden.
5. Ordnung und Sauberkeit
- Lehrer und Schüler sorgen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände für Ordnung und Sauberkeit.
- Jeder Schüler hält Sauberkeit an seinem Platz und verhält sich den Normen entsprechend.
- Das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist unerwünscht.
- Auf Grund des Belages auf dem Schulhof ist das „Ablegen" von Kaugummi, Papiermüll, usw. sowie das Werfen mit Steinen verboten.
- Das Befahren des Schulgeländes bleibt untersagt.
- Bewusst verursachte Verschmutzungen oder Beschädigungen sind vom Verursacher zu beseitigen bzw. wird die Reparatur den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
6. Suchtmittel und Wertsachen
- Im gesamten Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen ist der Genuss sowie der Vertrieb von Tabakwaren, Alkohol und anderen Suchtmitteln verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Anzeige.
- Für persönliche Wertgegenstände und Geldbeträge übernimmt die Schule bei Verlust keine Haftung.
- Der Umgang mit Gegenständen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden, ist verboten.
- Während der kompletten Schulzeit (von Betreten bis Verlassen des Schulgeländes) ist das Benutzen von Mobiltelefonen nicht erlaubt. Sie befinden sich im ausgeschalteten Zustand im Ranzen.
- Bei Verstoß ist die Lehrkraft berechtigt, alle unerlaubten Gegenstände einzuziehen. Eltern können diese dann persönlich in der Schule abholen.
G. Dobler
Schulleiterin